EMIR-2-FinfraG Datenkonvertierung

Eine der zuletzt häufiger gestellten Fragen im Zusammenhang mit FinfraG-Reporting war, ob es möglich ist, aus einer EMIR-kompatiblen Datei eine zu erzeugen, die für das FinfrG-Reporting verwendet werden kann.

Die Antwort ist einfach. Wir können das. Im Grunde gibt es eigentlich nur ein kritisches Feld (type of collateral), das es in EMIR nicht gibt, das wir aber, falls überhaupt erforderlich, z.B. mit einem Default-Wert belegen können, oder einem Wert in Abhängigkeit von einem Master Agreement.

Die zweite Abweichung gegenüber EMIR ist, dass unter FinfraG bei FX-Instrumenten auch das sogenannte "Notional 2", also der Wert in der zweiten Währung, gemeldet werden muss. Das geht ganz einfach, indem man "Notional 1" und z.B. den Forward-Kurs verwendet.

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